Die größten Irrtümer bei der DGUV V3-Prüfung – und was das kosten kann

Ein Elektriker arbeitet an einer Unterverteilung in realistischer Umgebung mit sanftem Licht in Gelbton #EDA81D – ideal als neutraler, technischer Hintergrund.

"Das macht unser Hausmeister mit dem Multimeter."

Ein Satz, den wir in der Praxis leider immer noch hören. Und der ein beunruhigendes Licht auf den Umgang vieler Unternehmen mit ihrer elektrischen Sicherheitspflicht wirft. Denn auch wenn es auf den ersten Blick harmlos erscheint, geht es bei der DGUV Vorschrift 3 um nicht weniger als den Schutz von Menschenleben, die Vermeidung von Bränden und die rechtliche Absicherung im Schadensfall.

Und trotzdem existieren rund um diese Pflichtprüfung jede Menge Irrtümer – viele davon mit teuren oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen.

In diesem Artikel zeigen wir Ihnen die häufigsten Fehler, erklären, was wirklich geprüft werden muss – und wie Sie Ihr Unternehmen rechtssicher aufstellen.

 

📘 Was ist DGUV V3 überhaupt?

Die DGUV Vorschrift 3 (früher: BGV A3) verpflichtet alle Unternehmen dazu, ihre elektrischen Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen. Dazu zählen:

  • Ortsfeste elektrische Anlagen (z. B. Verteilungen, Steckdosen, Maschinenanschlüsse)
  • Ortsveränderliche Betriebsmittel (z. B. PC-Netzteile, Kaffeemaschinen, Akkuladegeräte, Verlängerungskabel)

Diese Prüfung darf nur von einer befähigten Person mit geeigneter Messtechnik durchgeführt werden – inklusive Dokumentation und Prüfprotokoll. Und ja: Auch ein defekter Toaster im Pausenraum kann ein Sicherheitsrisiko sein.

 

 

⚠️ Irrtum Nr. 1: „Wir haben das bei der letzten Wartung mitgemacht.“

Viele Firmen glauben, dass eine allgemeine Wartung durch den Elektriker auch die DGUV V3-Prüfung abdeckt. Das Problem: Ohne prüfpflichtgerechte Messungen, Protokolle und rechtlich definierte Abläufe erfüllt diese Maßnahme nicht die Vorgaben.

Fakt ist: Eine VDE-gerechte Prüfung umfasst konkrete Messwerte – z. B. Isolationswiderstand, Schutzleiterwiderstand oder Auslösezeit des FI-Schalters. Nur mit dokumentierten Ergebnissen sind Sie im Ernstfall abgesichert.

 

 

⚠️ Irrtum Nr. 2: „Unsere Geräte sind neu – da muss nichts geprüft werden.“

Auch neue Geräte müssen geprüft werden – spätestens vor der ersten Inbetriebnahme.

Warum? Weil selbst neue Geräte auf dem Transport beschädigt, falsch angeschlossen oder in einer gefährlichen Umgebung betrieben werden können.

Die Erstprüfung ist Pflicht, dokumentiert den ordnungsgemäßen Zustand – und dient gleichzeitig als Basis für die nächsten Wiederholungsprüfungen.

 

 

⚠️ Irrtum Nr. 3: „Das machen wir einmal – dann ist’s erledigt.“

Falsch. Die DGUV V3 schreibt Wiederholungsprüfungen in festgelegten Intervallen vor – abhängig vom Gerätetyp, Einsatzort und Risikobewertung. Beispiele:

Gerät/ Anlage und deren empfohlene Prüffrist:

  • Ortsveränderliche Geräte: alle 6 bis 24 Monate
  • Ortsfeste Anlagen: alle 4 Jahre (oft kürzer)
  • Baustellen & Werkstätten: alle 3-6 Monate
  • Büroarbeitsplätze: alle 2 Jahre

Nur eine regelmäßige Prüfung erhält den Versicherungsschutz und die Rechtssicherheit aufrecht.

 

 

⚠️ Irrtum Nr. 4: „Wir haben noch nie Probleme gehabt.“

Das ist gut – aber kein Argument gegen Prüfungen.

Elektrische Defekte sind nicht sichtbar – und passieren oft schleichend. Ein poröses Kabel, ein nicht ausgelöster FI-Schalter oder eine schadhafte Leitung können über Jahre unbemerkt bleiben – bis es zu spät ist.

Spätestens bei einem Stromunfall oder Gebäudebrand stellt sich die Frage:

Hätten Sie es verhindern können?

Und: Wurden die elektrischen Betriebsmittel geprüft?

 

 

✅ Was eine professionelle Prüfung wirklich leistet

Bei Jeycon führen wir DGUV V3-Prüfungen mit kalibrierten Geräten, dokumentierter Nachvollziehbarkeit und klarer Terminstruktur durch. Unsere Prüfprotokolle enthalten:

  • Geräte-ID / Standort / Nutzerbezug
  • Messwerte (Schutzleiter, Isolationswiderstand, Differenzstrom etc.)
  • Sichtprüfung & Funktionsprüfung
  • Prüfdatum, Frist & nächste Fälligkeit
  • Eindeutige Kennzeichnung am Gerät

Optional erhalten Sie eine digitale Prüf-Datenbank mit Erinnerungsservice, auf Wunsch auch mit Schulung Ihres Personals.

 

 

🧠 Wer haftet eigentlich?

Im Schadensfall prüfen Versicherung, Berufsgenossenschaft und ggf. die Staatsanwaltschaft, ob Ihrer Prüfpflicht nachgekommen wurde.

Wenn:

  • keine Prüfung stattgefunden hat,
  • sie nicht dokumentiert wurde,
  • oder sie nicht von einer befähigten Person erfolgte,

dann drohen:

  • Bußgelder,

  • Regressforderungen,

  • und im schlimmsten Fall: strafrechtliche Konsequenzen.

     

 

Fazit: Sicherheit ist Pflicht – und Vertrauenssache

DGUV V3 ist kein lästiger Aufwand, sondern gelebter Arbeitsschutz.

Eine professionelle Prüfung zeigt, dass Sie als Unternehmer Verantwortung übernehmen – für Ihre Mitarbeitenden, Ihre Technik und Ihre Betriebssicherheit.

Und das Beste: Mit einem zuverlässigen Partner wie Jeycon ist die Umsetzung einfach, effizient und rechtssicher.

 

 

📋 Unsere Leistungen im Überblick
  • Prüfung ortsfester und ortsveränderlicher Geräte
  • Durchführung nach DIN VDE 0701–0702 / 0100–600 / 0105–100
  • Kalibrierte Messgeräte & digitale Protokolle
  • Individuelle Prüfzyklen nach Risikobewertung
  • Erinnerungssystem & Geräteverwaltung
  • Fachkräfte mit Nachweis & Zertifizierung
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